Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten

Ausgewähltes Gebiet: Parchimer Umland

Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet. Mit der elektronischen Signatur kann ein digital...

Ihre zuständige Stelle

Amt Parchimer Umland
Einwohnermeldeamt/Kultur

Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3871 421317
Fax: +49 3871 421318

Mitarbeiter

Frau Kauffeldt
Telefon: 03871 4213-17
Fax: 03871 4213-18

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

außerhalb der Öffnungzeit nach vorheriger Vereinbarung

jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet.

Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden) rechtsverbindlich unterzeichnet werden, das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre.

Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.