Straßenreinigung

Ausgewähltes Gebiet: Anklam-Land

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für...

Ihre zuständige Stelle

Amt Anklam Land
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften

Hauptstraße 74 und 75
17398 Ducherow

Zentraler Kontakt

Telefon: 039727 25057

Mitarbeiter

Herr Paul Nimptsch
Telefon: 039727 25038
Position: Sachbearbeiter allgemeine Bauverwaltung
Funktion: Sachbearbeiter
Frau Rilana Rosenthal
Telefon: 039727 25066
Position: Allgemeine Bauverwaltung
Herr Arne Weißenborn
Telefon: 039727 25044
Position: Mitarbeiter
Frau Stefanie Kummert
Telefon: 039727 25050
Fax: 039727 25069
Position: Sachbearbeiterin
Frau Elke Hasenjäger
Telefon: 039727 25058
Fax: 039727 25069
Position: Fachbereichleiterin
Frau Katrin Rosner
Telefon: 039727 25051
Position: Allgemeine Bauverwaltung
Frau Adelheit Campe
Telefon: 039727 25051
Position: Sachbearbeiter/-in Wohnungsverwaltung
Frau Janet Dinse
Telefon: 039727 25066
Position: Sachbearbeiterin
Frau Birgit Peise-Neels
Telefon: 039727 25060
Position: Sachbearbeiter/-in Liegenschaften
Frau Karola Moor
Telefon: 039727 25048
Frau Marion Pinske
Telefon: 039727 25063
Funktion: Sachbearbeiterin Bauverwaltung
Herr Moritz Albrecht
Telefon: 039727 25057
Position: Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung
Frau Jennifer Städing
Telefon: 039727 25052
Fax: 039727 25069
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr
Freitag geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 12
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige Stelle.

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die anfallenden Kosten den Anliegern in Rechnung stellen.

Gemäß des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) besteht eine Reinigungspflicht der Straßen. Gemäß § 50 Abs. 4 StrWG-MV sind die Gemeinden reinigungspflichtig.