Straßenreinigung

Ausgewähltes Gebiet: Löcknitz-Penkun

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für...

Ihre zuständige Stelle

Amt Löcknitz-Penkun
Ordnung und Sicherheit

Chausseestr. 30
17321 Löcknitz

Zentraler Kontakt

Telefon: 039754 50-0
Fax: 039754 50200

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige Stelle.

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die anfallenden Kosten den Anliegern in Rechnung stellen.

Gemäß des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) besteht eine Reinigungspflicht der Straßen. Gemäß § 50 Abs. 4 StrWG-MV sind die Gemeinden reinigungspflichtig.