Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 21.20 - Betreuungsbehörde
Lindenallee 61
18439
Stralsund, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507
Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528
Bergen auf Rügen, Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10,00 Euro und muss vor Ort bar bezahlt werden. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.
Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.
Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise
- wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
- welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
- ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
- welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
- welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.
Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
In der Betreuungsbehörde ist nicht nur eine Beratung zur Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, sondern auch die Unterschriftsbeglaubigung möglich. Eine Beratung ist zu empfehlen, da in der Vorsorgevollmacht mehrere Paragraphen aus dem BGB aufgeführt sind, über dessen Konsequenzen der Bürger unterrichtet werden sollte.
Eine Terminvereinbarung bei der Betreuungsbehörde an den Sprechtagen ist empfehlenswert, um lange Wartezeiten zu umgehen.