Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Ausgewähltes Gebiet: Ankershagen

Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5275
Fax: +49 395 57087-65992

Mitarbeiter

Elisa Lemke
Telefon: +49 39557087475 0
Fax: 0395 570874950
Uta Heldt
Telefon: +49 39557087232 8
Fax: 0395 5708765992
Petra Fritze
Telefon: +49 39557087571 8
Fax: 0395 5708765992
Anette Scheiwe
Telefon: +49 39557087553 9
Fax: 0395 5708765992
Marion Hofstaedt
Telefon: +49 39557087571 7
Fax: 0395 5708765992
Gabriela Neumann
Telefon: +49 39557087523 4
Fax: 0395 5708765992
Katrin Klutt
Telefon: +49 39557087588 5
Fax: 0395 5708765992
Annette Krecklow
Telefon: +49 39557087412 6
Fax: 0395 5708765992
Maria Wulff
Telefon: +49 39557087571 2
Fax: 0395 5708765992
Lea Gebhardt
Telefon: +49 39557087519 6
Fax: 0395 5708765992
Stefanie Jannusch
Telefon: +49 39557087230 5
Judith Dabruck
Telefon: +49 39557087345 3
Fax: 0395 5708765992
Mobiltelefon: 0175 1876013
Fabian Schulz
Telefon: +49 39557087527 5
Fax: 0395 5708765992

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erteilen oder eine Betreuungsverfügung zu verfassen.

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden (z.B. Ausstellung einer Bankvollmacht). Soweit im Betreuungsfall ein Bevollmächtigter eingesetzt ist und handeln kann, darf das Betreuungsgericht für die dem Bevollmächtigten übertragenen Aufgaben in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe der Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welche medizinische Behandlung Sie im Falle einer schweren Krankheit wünschen oder ablehnen und
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einschließlich entsprechender Muster finden Sie in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium der Justiz eine ausführliche Broschüre zum "Betreuungsrecht" mit einem Schwerpunkt zur Vorsorgevollmacht an.