Eheschließung anmelden
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließun...
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Standesamt
Rathaus, Am Markt 1
23966
Wismar, Hansestadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
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beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)
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wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
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aktuelle Geburtsurkunde
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2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
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Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
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Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
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wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
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alle Heiratsurkunden
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alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
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eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
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Geburtsurkunden der Kinder
4. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
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gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
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Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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Geburtsurkunde
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Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
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Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
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Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
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Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können keine Ehe schließen.
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Ehe zwischen Verwandten
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Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
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Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
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Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
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Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
EheschließungSie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare im Standesamt Wismar das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.
Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit beachten Sie bitte unsere
Wir führen Trauungen vorzugsweise freitags, in den Sommermonaten auch samstag durch.
Aber auch innerhalb der Woche sind nach Absprache Traungen möglich.
Zur Terminabfrage nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Terminreservierungen für das kommende Jahr nehmen wir ab Oktober des Vorjahres unverbindlich entgegen.
© Pressestelle der Hansestadt Wismar
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Unser Trausaal im Rathaus bietet Ihnen Platz für 35 Gäste.
Oder möchten Sie lieber auf einem Schiff oder auf der Insel Poel heiraten?
Auf der Insel Poel finden in den Sommermonaten Trauungen am Mittwochvormittag statt.Termine erfragen beim:
und zusätzliche Kosten erfragen Sie bitte bei:
E-Mail schreiben
https://www.insel-poel.de/inselmuseum.php
Adresse exportieren
Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie müssen sich beide persönlich anmelden. Planen Sie für das Gespräch 30 bis 40 Minuten ein. Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ geschehen.
Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen.
Anmeldung hat 6 Monate GültigkeitSie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.
Lassen Sie sich für die Anmeldung unbedingt einen Termin geben!
Sie brauchen zur Anmeldung der Eheschließung Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe. Sie benötigen folgende Unterlagen (Urkunden sollen aktuell sein):
1. AufenthaltsbescheinigungErhältlich bei der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
2. beglaubigte Abschrift aus dem GeburtenbuchErhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:- eine Eheurkunde der vorausgegangenen Ehe und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- eine Eheurkunde der vorausgegangenen Ehe und eine Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
Die Beendigung der Ehe kann man auch durch eine vom Standesamt der Eheschließung neu ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk nachweisen
4. bei gemeinsamen Kindern:Geburtsurkunden der Kinder und Vaterschaftsanerkennung
5. in Einzelfällen sind weitere Unterlagen notwendigIn folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Beispiel:Sabine Traum, geb. Sommer & Theo Traum
oder
Sabine Sommer & Theo Sommer, geb. Traum
Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich, solange die Ehe besteht.
Kein EhenamenWenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.
Beispiel:Sabine Sommer & Theo Traum
DoppelnamenSofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Sabine Sommer & Theo Sommer-Traum
oder
Sabine Sommer & Theo Traum-Sommer
oder
Sabine Sommer-Traum & Theo Traum
oder
Sabine Traum-Sommer & Theo Traum
Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens!
Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wieviele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie noch zusätzliche Namenserklärungen abgeben wollen.
Sie müssen mit bis zu 180 Euro rechnen.
Nach landesseinheitlich geltender Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also an Freitagen ab 12.00 Uhr und an Samstagen, eine Zusatzgebühr in Höhe von 100 Euro zu erheben.
Die Trauung auf der Poeler Kogge kostet 54 Euro extra, für eine Trauung auf der Insel Poel bezahlen Sie 75 Euro extra beim Standesamt.
Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen | 65 € |
Wenn einer oder beide Brautleute ausländischer Staatsangehörigkeit sind | 70 - 220 € |
Heirats- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar)- weitere Exemplare dieser Urkunden kosten jeweils die Hälfte | 12 € |
Urkundenmappe |
2,50 € |
Die Namensänderung, die sowohl Vornamen als auch Nachnamen betreffen kann, hat immer Ausnahmecharakter, es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Mögliche Gründe werden durch das Namensänderungsgesetz vorgegeben, beispielsweise bei Problemen mit (die Aufzählung ist nicht vollständig):
- Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt);
- Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
- Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen;
- Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.
Bei einer behördlichen Namensänderung ist eine Einzelfallberatung und ein Antrag bei der Namensänderungsbehörde des aktuellen Wohnsitzes unumgänglich. Über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages wird ein amtlicher Bescheid erstellt.
Die Gebühr für behördliche Namensänderung ist stark vom Aufwand abhängig und beträgt bis 1022 Euro.
Notwendige Unterlagen (nicht vollständig)
- Antragsvordruck
- Bundespersonalausweis oder Reisepass, eventuell Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltsbescheinigung der letzten 5 Jahre
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch, eventuell Heiratsbuch
- Erweitertes Führungszeugnis ab 14 Jahre
- Einkommensnachweise