Eheschließung durchführen

Ausgewähltes Gebiet: Woldegk

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie Ihre Eheschließung persönlich vor dem Standesamt erklären.

Ihre zuständige Stelle

Amt Woldegk

Karl-Liebknecht-Platz 1
17348 Woldegk, Windmühlenstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03963 2565-0
Fax: 03963 2565-65

Mitarbeiter

Herr Stephan Bethge
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Raumnummer: Haus 1 Raum 206
Herr Marko Klappstein
Telefon: 03963 2565-18
Position: Leiter/-in Bauamt
Frau Christiane Riesner
Position: Leiterin Abteilung Finanzen

Öffnungszeiten


Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: geschlossen
außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass 
  • Sie haben Ihre Eheschließung beim Standesamt angemeldet.
  • Ihre Ehefähigkeit wurde geprüft und bestätigt.
  • Sie sind beide persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend.
  • Es liegen keine Ehehindernisse vor durch beispielweise
    • eine bestehende Ehe oder 
    • ein Verwandtschaftsverhältnis.
  • Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Falls Sie sich bei der Anmeldung vertreten lassen haben: Sie bestätigen Ihre Angaben persönlich.
  • Falls erforderlich: Eine dolmetschende Person ist anwesend.

Abgabe

0,00 EUR
  • Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erscheinen persönlich zur Eheschließung.
  • Sie werden gefragt, ob sich seit Ihrer Anmeldung etwas geändert hat und welchen Namen Sie führen möchten.
  • Bei der Trauung erklären Sie vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten mit dem Ja-Wort, dass Sie die Ehe eingehen möchten.
  • Sie beide unterschreiben die Niederschrift, in der alle Daten festgehalten werden. Haben Sie eine Trauzeugin oder einen Trauzeugen, unterschreiben auch diese.
  • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte trägt Ihre Eheschließung in das Eheregister ein.
  • Sie erhalten eine Eheurkunde.
     

Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt.

Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.

Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt.

Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen.

Geltungsdauer

6 Monate

Weitere Informationen

  • Für die Durchführung der Eheschließung selbst gibt es keine feste Frist.
  • Die Anmeldung der Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig. Die Eheschließung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, sonst ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
  • Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten.
  • Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag.
  • Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.
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