Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Ausgewähltes Gebiet: Kröpeliner-Tor-Vorstadt

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Fachbereich Qualitätsentwicklung und Planung

St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Mitarbeiter

Frau Monique Bech
Telefon: +49 381 381-2536
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Für die Anhörung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz wird der Antrag „Einverständnis zur Beschäftigung eines Kindes“ für die Prüfung benötigt.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

In der Regel Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Beratung, Sensibilisierung, Ausgabe von Informationsmaterial zu den Themen des Jugendschutzes sind kostenfrei.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Telefonischer Kontakt/E-Mail, gegebenenfalls persönlicher Kontakt.

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:

  • Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
  • Angebote im Bereich von:
    • Sport, Spiel und Geselligkeit
    • Internationale Jugendarbeit
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Beratungen

Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Jugendschutz in der Hanse- und Universitätsstadt

Zum Schutz des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen wird im Rahmen des Jugendschutzes durch Aufklärung, Beratung, Abgabe von Informationsmaterial und Kontrollen die Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes gewährleistet.

  Informationen erhalten:

  • junge Menschen,
  • Eltern,
  • Gewerbetreibende und Veranstalter,
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Schulen,
  • Ämter und Behörden.

Im Kontext des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) werden durch Information, Sensibilisierung und Beratung Jugendgefährdungen in der Öffentlichkeit vorgebeugt bzw. entgegengewirkt. Kinder und Jugendliche lernen sich selbstständig, kritisch und eigenverantwortlich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes dienen ebenso dazu, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor akuten oder potentiellen Gefahren zu schützen.

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen für die gestaltende Mitwirkung bei Film,- Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Theatervorstellungen werden Informationen und Beratungen angeboten sowie die Prüfung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt.

Vertraulichkeit und Anonymität sind gewahrt.

 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Jugendschutzgesetz (JuSchG), SGB VIII §14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)