Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Ausgewähltes Gebiet: Am Schwarzen Busch

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-5101
Fax: 03841 3040-5199

Mitarbeiter

Frau B. Lüth
Telefon: +49 3841 3040-5126
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau L. Schneider
Telefon: +49 3841 3040-5186
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendhilfeplanung
Frau L. Berdichevskaia
Telefon: +49 3841 3040-5112
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Fach- und Finanzcontrolling
Frau A. Rieckhoff
Telefon: +49 3841 3040-5189
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit/Familienbildung
Frau A. Heller-Martens
Telefon: +49 3841 3040-5192
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Prävention
Herr J. Krolow
Telefon: +49 3841 3040-5193
Fax: +49 3841 3040-85193
Funktion: Anwenderbetreuer
Frau A. Wieck
Telefon: +49 3841 3040-5128
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau B. Mielzarek
Telefon: +49 3841 3040-5189
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit
Frau C. Liebau
Telefon: +49 3841 3040-5127
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau S. Hagendorf
Telefon: +49 3841 3040-5194
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau M. Freese
Telefon: +49 3841 3040-5129
Fax: +49 3841 3040-5198
Funktion: Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau F. Kablau
Telefon: +49 3841 3040-5170
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Fachgebietsleitung Jugendarbeit, Jugendhilfe, Prävention und wirtschaftliche Hilfen
Frau J. Tiesen
Telefon: +49 3841 3040-5188
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit
Frau S. Lange
Telefon: +49 3841 3040-5113
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Haushalt
Frau S. Haase
Telefon: +49 3841 3040-5190
Fax: +49 3841 3040-5199
Funktion: Sachbearbeiterin Jugendarbeit

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
  • Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
  • Belegliste
  • Teilnehmerliste

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:

  • Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
  • Angebote im Bereich von:
    • Sport, Spiel und Geselligkeit
    • Internationale Jugendarbeit
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Beratungen

Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:

1.     außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

2.     Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

3.     arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

4.     internationale Jugendarbeit,

5.     Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,

6.     Jugendberatung,

7.    aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,

8.     die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder