Angebote der Jugendarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Ausgewähltes Gebiet: Metlitz

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Boizenburg/ Elbe

Kirchplatz 1
19258 Boizenburg/Elbe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038847 626-0
Fax: 038847 626-27

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

Es fallen keine Gebühren an.

Nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen Angebote gemacht werden, die ihre Entwicklung fördern und dabei das Interesse der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgreifen. Dabei sind Angebote in folgenden Bereichen möglich:

  • Außerschulische Aktivitäten im Bereich der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
  • Angebote im Bereich von:
    • Sport, Spiel und Geselligkeit
    • Internationale Jugendarbeit
    • Kinder- und Jugenderholung
    • Beratungen

Nach § 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch sollen jungen Menschen und Eltern Angebote gemacht werden. Diese sollen jungen Menschen Möglichkeiten und Fähigkeiten vermitteln, sich oder andere vor gefährlichen Situationen zu schützen. Zudem soll die Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefördert werden und ein Verantwortungsgefühl gegenüber den Mitmenschen vermittelt werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen in ihrer Erziehungsfähigkeit gestärkt werden.