Seniorenpass beantragen
Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Ihre zuständige Stelle
Amt Klützer Winkel
Kultur - Schule - Soziales
Schloßstraße 1
23948
Klütz, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 09:00 – 12:00 Uhr
Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro)
Hinweis:
Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,
aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach
vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin).
Persönliche Termine können
- telefonisch unter 038825/393-0
- per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de
oder hier Online vereinbart werden.
Parkplätze
Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, ggf. Rentenausweis.
Bei einkommensabhängiger Ausgabe des Seniorenpasses sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Kosten
Die Erhebung einer Schutzgebühr durch die Behörde ist möglich. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Einige Kommunen bieten - meist einkommensabhängig - für Seniorinnen und Senioren sowie Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.
Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, beispielsweise die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt Museen oder Ausstellungen zu besuchen sowie an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teilzunehmen.
Ziel des Seniorenpasses ist es, insbesondere einkommensschwächeren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass muss in der Regel jährlich neu beantragt werden.