Technische Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Ausbau

Technische Arbeitshilfen für behinderte Menschen sollen vorhandene Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Eingliederungshilfe

Werkstraße 2
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Adresse

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599

Mitarbeiter

Herr T. Lange
Telefon: +49 3841 3040-5069
Fax: +49 3841 3040-85069
Funktion: Fallmanager Eingliederungshilfe
Herr O. Siemionek
Telefon: +49 3841 3040-5064
Fax: +49 3841 3040-85064
Funktion: Fallmanager Eingliederungshilfe
Frau I.-M. Rath
Telefon: +49 3841 3040-5035
Fax: +49 3841 3040-85035
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: A, B, C, D, E, F, westlicher Bereich Landkreis: -
Frau C. Sprünken
Telefon: +49 3841 3040-5048
Fax: +49 3841 3040-85048
Funktion: Fallmanagerin Eingliederungshilfe
Frau M. Schöne
Telefon: +49 3841 3040-5082
Fax: +49 3841 3040-85082
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)
Frau S. Wolter
Telefon: +49 3841 3040-5058
Fax: +49 3841 3040-85058
Funktion: Fallmanagerin Eingliederungshilfe
Frau M. Pries
Telefon: +49 3841 3040-5073
Fax: +49 3841 3040-85073
Funktion: Fallmanagerin Eingliederungshilfe
Frau A. Schliemann
Telefon: +49 3841 3040-5044
Fax: +49 3841 3040-85044
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: K, L, westlicher Bereich Landkreis: -
Frau C. Kühn
Telefon: +49 3841 3040-5029
Fax: +49 3841 3040-85029
Funktion: Fallmanagerin Eingliederungshilfe
Frau S. Schröder
Telefon: +49 3841 3040-5082
Fax: +49 3841 3040-85082
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)
Frau Y. Zobel
Telefon: +49 3841 3040-5047
Fax: +49 3841 3040-85047
Funktion: Fallmanagerin Eingliederungshilfe
Frau G. Kaping
Telefon: +49 3841 3040-5031
Fax: +49 3841 3040-85031
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: G, H, I, J, Z, westlicher Bereich Landkreis: J
Frau D. Berger
Telefon: +49 3841 3040-5038
Fax: +49 3841 3040-85038
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: P, Q, R, W, X, Y, westlicher Bereich Landkreis: -
Frau S. Tiedke
Telefon: +49 3841 3040-85082
Telefon: +49 3841 3040-5082
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)
Frau B. Nahlik
Telefon: +49 3841 3040-85081
Telefon: +49 3841 3040-5081
Funktion: Sozialberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Grevesmühlen)
Frau K. Menck
Telefon: +49 3841 3040-5080
Fax: +49 3841 3040-85080
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Grevesmühlen)
Frau M. Steinhusen-van Heiden
Telefon: +49 3841 3040-5080
Fax: +49 3841 3040-85080
Funktion: Pflegeberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Grevesmühlen)
Frau C. Häcker
Telefon: +49 3841 3040-5049
Fax: +49 3841 3040-85049
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: M, N, O, V, westlicher Bereich Landkreis: -
Frau S. Sommer
Telefon: +49 3841 3040-5039
Fax: +49 3841 3040-85039
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: -, westlicher Bereich Landkreis: G, Q, R, T, U, V, W, X, Y, Z
Frau B. Krüger
Telefon: +49 3841 3040-5036
Fax: +49 3841 3040-85036
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: -, westlicher Bereich Landkreis: I, K, L, M, N, P
Frau L. Gros
Telefon: +49 3841 3040-5033
Fax: +49 3841 3040-85033
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: -, westlicher Bereich Landkreis: A, B, C, D, E, F, H, O
Frau D. Hagelstein
Telefon: +49 3841 3040-5037
Fax: +49 3841 3040-85037
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: S, T, U, westlicher Bereich Landkreis: -
Frau J. Piehl
Telefon: +49 3841 3040-5009
Fax: +49 3841 3040-85009
Funktion: Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe, östlicher Bereich Landkreis: -, westlicher Bereich Landkreis: S und Sachbearbeiterin Grundsicherung SGB XII - besondere Wohnformen, östlicher und westlicher Bereich Landkreis: S-Z
Frau S. Rekulowitsch
Telefon: +49 3841 3040-5083
Fax: +49 3841 3040-85083
Funktion: Sozialberaterin Pflegestützpunkt NWM (Standort Wismar)

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Malzfabrik in Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger, bei Nichtzuständigkeit eines Rehabilitationsträgers beim Integrationsamt zu stellen.

Hilfen zur Berufsausübung bzw. zur Beschaffung technischer Arbeitshilfen müssen wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen erforderlich sein und dabei die Folgeerscheinungen einer Behinderung ausschließlich für die Verrichtung bestimmter beruflicher Tätigkeiten oder die Durchführung anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgleichen. Es genügt nicht, dass eine Beeinträchtigung lediglich in medizinischer Hinsicht beseitigt oder gemindert wird.

Für die eigentliche Bewilligung der Leistung fallen keine Kosten an. Im Einzelfall ist ein Eigenanteil an der erbrachten Leistung zu erbringen.

Die Leistung kann an den behinderten Menschen selbst gewährt werden. Beratung und Information in allen Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen führen in erster Linie die Rehabilitationsträger, insbesondere die Rentenversicherung, die Agenturen für Arbeit und ggf. die Integrationsämter durch. Kostenträger ist im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der zuständige Rehabilitationsträger oder im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben das Integrationsamt.

In jedem Fall ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.

Rehabilitationsträger gemäß § 6 SGB IX sind:

  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Bundesagentur für Arbeit (zuständig in den ersten 15 Versicherungsjahren); bei jungen Menschen vor der beruflichen Erstausbildung ist die Agentur für Arbeit in der Regel selbst zuständig
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, früher: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Deutsche Rentenversicherung Nord, früher: Landesversicherungsanstalten), wenn durch die berufliche Rehabilitation eine Rentenzahlung vermieden werden kann
  • Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, z.B. bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten (z. B. Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) - Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle oder die örtlichen Fürsorgestellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten),
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte)
  • die Träger der Eingliederungshilfe (in Mecklenburg-Vorpommern die kreisfreien Städte und Landkreise), wenn bei einer Behinderung kein anderer Träger zuständig ist und Bedürftigkeit besteht

Der Rehabilitationsträger prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Form der Förderung notwendig ist. Die Entscheidung wird in einem schriftlichen Bescheid festgehalten.

Alle Rehabilitationsträger sind zur Auskunft, Beratung und Zusammenarbeit verpflichtet. Der Träger, an den man sich zuerst wendet, hat die Pflicht, die Zuständigkeit zügig zu klären. Die Rehabilitationsträger benennen Ansprechstellen, die Informationsangebote an Leistungsberechtigte, an Arbeitgeber und an andere Rehabilitationsträger vermitteln.

Technische Arbeitshilfen für behinderte Menschen sollen vorhandene Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen. Ziel ihres Einsatzes ist es,

  • bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen,
  • die Arbeitsausführung zu erleichtern, das heißt Arbeitsbelastungen zu verringern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Technische Arbeitshilfen sind zum Beispiel

  • orthopädische Sicherheitsschuhe, spezielle Hör- und Sehhilfen)
  • mobile technische Arbeitshilfen (zum Beispiel Sitzhilfen, Hebevorrichtungen)

die als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können, wenn diese spezielle, für sie entwickelte Hilfsmittel am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz benötigen, um eine dauerhafte Eingliederung zu erreichen und zu sichern.