Bestattungsgeld für Kriegsopfer
Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Das Bestattungsgeld wird in unterschiedlicher Höhe geleistet und regelmäßig angepasst.
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Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
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Sicherheit und Ordnung, Brandschutz, Gewerbe und Friedhof
19399 Goldberg, Stadt
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Dezernat LAGuS 403 - Versorgungsamt Schwerin
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Rechnung über Bestattungskosten
Voraussetzungen
- Sie haben die Bestattungskosten getragen
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Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es wird in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Höhe hängt u. a. davon ab, ob das Bestattungsgeld für rentenberechtigte Beschädigte oder nichtrentenberechtigte Beschädigte geleistet wird und ob der Tod die Folge einer Schädigung ist.
Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuss, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.