Architekten- und Stadtplanerliste der Architektenkammer M-V: Löschung der Eintragung beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Boizenburg/Elbe, Stadt
Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in,...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Boizenburg/ Elbe
Kirchplatz 1
19258
Boizenburg/Elbe, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
19055 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Boizenburg/Elbe, Stadt: ca. 54 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
- Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1 ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro
Verfahrensablauf
- Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
- Der Antrag ist formlos zu stellen.
- Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
- Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
- Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen