Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern...

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Verkehrsaufsicht

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Mitarbeiter

Herr Bergann
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Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Nutzen Sie gern die Terminvereinbarung
Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Bescheinigung des Arztes

Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn Personen

1) das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

2) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.

Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in äußerst engen Grenzen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Helmtragepflicht nur befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen und
  • die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unverhältnismäßig ist.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.