Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Ausbau

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Straßenverkehrsbehörde

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau M. Zepuntke
Telefon: +49 3841 3040-3646
Fax: +49 3841 3040-83646
Funktion: Sachbearbeiterin Straßenverkehrsordnung
Herr P. Barkowski
Telefon: +49 3841 3040-3630
Fax: +49 3841 3040-83630
Funktion: Fachgebietsleitung Straßenverkehrsordnung/Führerscheinwesen
Frau S. Zinau
Telefon: +49 3841 3040-3642
Fax: +49 3841 3040-83642
Funktion: Sachbearbeiterin Personen- und Güterverkehr

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Bescheinigung des Arztes

Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig, wenn Personen

1) das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder

2) die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt

Die Kosten für eine Entscheidung über eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) betragen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand und wirtschaftlichem Vorteil zwischen 10,20 und 767,00 Euro zuzüglich weiterer Auslagen.

Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in äußerst engen Grenzen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen oder
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Helmtragepflicht nur befreit werden, wenn

  • es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen und
  • die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels unverhältnismäßig ist.

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet erteilt, sofern es sich nicht um einen attestierten/dokumentierten Dauerzustand handelt.