Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Lange Straße 2a
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach31 53
17461
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Parkplätze
Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Kostenpflichtig
Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Kostenpflichtig
Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Domstraße 12
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Tierpark
Bus:
Linie 2, Haltestelle Tierpark
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
36.4 SG Verkehrsstelle
17489 Greifswald, Universitäts- und HansestadtEntfernung zu Riems/Insel Koos: ca. 0 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten
- Gebührenrahmen: 10,20 - 767,00 EUR je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.