Bebauungsplan - Erläuterung

Ausgewähltes Gebiet: Altheide

Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ribnitz-Damgarten
60.100 Sachgebiet Planen und Bauen

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03821 8934-001

Mitarbeiter

Frau Anke Bende
Telefon: 03821 8934-616
Position: Sachbearbeitung
Frau Michael Nickel
Telefon: +49 3821 8934-612
Position: Sachbearbeitung
Herr Jan Moldenhauer
Telefon: 03821 8934-614
Position: Sachbearbeitung
Frau Doreen Wilke
Telefon: 03821 8934-813
Position: Sachbearbeitung
Frau Anett Ahrens
Telefon: 03821 8934-617
Position: Sachbearbeitung
Herr Uwe Rahden
Telefon: +49 3821 8934-615
Position: Sachbearbeitung
Heiko Werth
Telefon: +49 3821 8934-610
Position: Sachbearbeitung
Herr Guido Keil
Telefon: 03821 8934-611
Position: Sachbearbeitung
Frau Jenny Harms
Telefon: 03821 8934-921
Position: Sachbearbeitung

Öffnungszeiten

Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Am Markt
Anzahl: 20
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.

Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).