Bebauungsplan - Erläuterung

Ausgewähltes Gebiet: Stavenhagen

Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...

Ihre zuständige Stelle

Reuterstadt Stavenhagen

Schloß 1
17153 Stavenhagen, Reuterstadt

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Neue Straße 35
17153 Stavenhagen, Reuterstadt

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Telefon: +49 39954 283-0

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  • Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
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  • Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr

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Anzahl: 20
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Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
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Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.

Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).