Bebauungsplan - Erläuterung

Ausgewähltes Gebiet: Anklam-Land

Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...

Ihre zuständige Stelle

Amt Anklam Land
Amt für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften

Hauptstraße 74 und 75
17398 Ducherow

Zentraler Kontakt

Telefon: 039727 25057

Mitarbeiter

Herr Paul Nimptsch
Telefon: 039727 25038
Position: Sachbearbeiter allgemeine Bauverwaltung
Funktion: Sachbearbeiter
Frau Rilana Rosenthal
Telefon: 039727 25066
Position: Allgemeine Bauverwaltung
Herr Arne Weißenborn
Telefon: 039727 25044
Position: Mitarbeiter
Frau Stefanie Kummert
Telefon: 039727 25050
Fax: 039727 25069
Position: Sachbearbeiterin
Frau Elke Hasenjäger
Telefon: 039727 25058
Fax: 039727 25069
Position: Fachbereichleiterin
Herr Stefan Rüdiger
Telefon: 039727 25059
Position: Sachbearbeiter Bauleitplanung
Frau Katrin Rosner
Telefon: 039727 25051
Position: Allgemeine Bauverwaltung
Frau Adelheit Campe
Telefon: 039727 25051
Position: Sachbearbeiter/-in Wohnungsverwaltung
Frau Janet Dinse
Telefon: 039727 25066
Position: Sachbearbeiterin
Frau Birgit Peise-Neels
Telefon: 039727 25060
Position: Sachbearbeiter/-in Liegenschaften
Frau Karola Moor
Telefon: 039727 25048
Frau Marion Pinske
Telefon: 039727 25063
Funktion: Sachbearbeiterin Bauverwaltung
Herr Moritz Albrecht
Telefon: 039727 25057
Position: Sachbearbeiter/-in Bauverwaltung
Frau Jennifer Städing
Telefon: 039727 25052
Fax: 039727 25069
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr
Freitag geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 12
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest.

Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Zudem werden Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die rechtsverbindlichen Festsetzungen sind von allen Bürgern zu beachten.

Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung (Planzeichnung), dem eigentlichen Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind. Zudem enthält sie die Begründung für den aus mehreren Alternativen gewählten Entwurf. Der Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung können von jedermann eingesehen werden (§ 10 (3) und (4) BauGB).