Auskunftssperre im Melderegister beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dummerstorf

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine...

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Dummerstorf - Hauptamt

Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 038208 628-12

Mitarbeiter

Frau Katarina Ruwoldt
Telefon: 038208 62843
Fax: 038208 62860

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit eventuellen Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. geeignete Nachweise über das Vorliegen einer Gefährdung

oder 

  • bei Beantragung über den Postweg: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, ausgefüllter Vordruck
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. geeignete Nachweise über das Vorliegen einer Gefährdung

oder 

  • bei Beantragung über den Postweg: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, ausgefüllter Vordruck
  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.

Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen.

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Das Einrichten einer Auskunftssperre ist grundsätzlich gebührenfrei.

Das Einrichten einer Auskunftssperre ist grundsätzlich gebührenfrei.

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Bevor die Auskunftssperre eingetragen wird, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Darin müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann.

Bevor die Auskunftssperre eingetragen wird, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Darin müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann.

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffenen oder einer anderen Person durch die Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte.
 
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.).
Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Können Sie glaubhaft machen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes beantragen.

Können Sie glaubhaft machen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes beantragen.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

  • § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz – Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister
  • § 51 Bundesmeldegesetz – Auskunftssperren
  • § 11 Sächsische Meldeverordnung – Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
  • § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz – Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister
  • § 51 Bundesmeldegesetz – Auskunftssperren
  • § 11 Sächsische Meldeverordnung – Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei