Hausnummer - Festsetzung

Ausgewähltes Gebiet: Strasburg (Uckermark), Stadt

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Strasburg ( Uckermark )
Ordnungsamt

Schulstr. 1
17335 Strasburg (Uckermark), Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 39753 2720
Fax: 039753 272-61

Mitarbeiter

Herr Dirk Röhl
Telefon: 039753 272–15
Fax: 039753 272-61
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr

Parkplätze

auf dem Hof
Anzahl: 26
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

entsprechend der Satzung der Gemeinde

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.