Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zum Erhalt von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen beantragen
Für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt dieses Gebäudes und deren Kosten beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Residenzstadt Neustrelitz
Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung
Strelitzer Straße 1
17235
Neustrelitz, Residenzstadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr
Donnerstag: 13.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
außerhalb: der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Vertretung: Kopie der Vollmacht oder des Nachweises der Vertretungsbefugnis,
- Pläne Bestand,
- Pläne mit Eintragung der Maßnahmen,
- Begründung der Verpflichtung zur Maßnahme durch zum Beispiel ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot oder eine schriftlich festgehaltene Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit der Gemeinde,
- Originalrechnungen (Schlussrechnungen; Abschlagsrechnungen und Kostenvoranschläge ersetzen keine Schlussrechnung),
- Kassenzettel (müssen Menge, Artikel und Preis eindeutig erkennen lassen).
Die Bescheinigungsbehörde stellt die Rechnungen nach Prüfung und gegebenenfalls einer Korrektur den Eigentümern der Gebäude wieder zur Verfügung.
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Neustrelitz, Residenzstadt:
Die Rechnungen und Kassenzettel können entsprechend der nachfolgend verlinkten "Vorlage zur Aufstellung der Kosten" zugeordnet und beschriftet werden. Im Rahmen der Online-Beantragung müssen Sie die ausgefüllte Datei (Aufstellung der Kosten) im PDF-Format abspeichern und anschließend im Online-Dienst hochladen.
Voraussetzungen
Die Bescheinigung erhalten Sie nur für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem Gebäude, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist. Dabei sind nur solche Maßnahmen bescheinigungsfähig, zu denen sich der Eigentümer vor Beginn der Maßnahme verpflichtet hat durch:
- ein Modernisierung- oder Instandsetzungsgebot oder
- eine schriftlich festgehaltene Vereinbarung mit der Gemeinde.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,
- andere Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen,
- Maßnahmen zur Wiedererrichtung eines Gebäudes unter weitestgehender Wiederverwendung der alten Bauteile als Sanierungsmaßnahme, wenn diese Rekonstruktion aus bautechnischen, sicherheitstechnischen oder wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist.
Nicht bescheinigungsfähig sind unter anderem:
- der Abbruch und Neubau von Gebäuden wie zum Beispiel die Wiedererrichtung eines Gebäudes nach historischem Vorbild nach dem Abriss oder der Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes oder Gebäudeteils (zum Beispiel in einer Baulücke),
- Kosten für die Installation von Photovoltaikanlagen.
Kosten
Die Inanspruchnahme dieser Verwaltungsleistung ist gebührenpflichtig. Die angefallenen Gebühren gehören nicht zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen. Die angefallenen Gebühren sind, sofern das Gebäude zur Einkunftserzielung genutzt wird, als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbar.
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Neustrelitz, Residenzstadt:
Die Gebühr richtet sich nach der Bausumme:
- EUR 29,05 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 125.000
- EUR 58,15 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 250.000
- EUR 87,25 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 375.000
- EUR 116,35 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 500.000
- EUR 145,45 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 625.000
- EUR 174,55 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 750.000
- EUR 203,65 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 875.000
- EUR 232,75 Gebühr bei einer Bausumme bis EUR 1.000.000
- EUR 261,85 Gebühr bei einer Bausumme ab EUR 1.000.000
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers schriftlich beantragen. Da die Bescheinigung objektbezogen ausgestellt wird, müssen Sie jeweils für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (zum Beispiel Tiefgarage), sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume grundsätzlich eine Einzelbescheinigung beantragen. Bei Bauträger- oder Erwerbermodellen und Wohn- und Teileigentumsgemeinschaften können Sie stattdessen eine Gesamtbescheinigung inklusive der Aufteilung auf die einzelnen Gebäudeteile beantragen. Dafür benötigen Sie die wirksamen Vollmachten der Erwerber.
Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,
- ob das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist,
- ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, durchgeführt worden sind,
- in welcher Höhe die Kosten für die bescheinigungsfähigen Maßnahmen angefallen sind und
- ob und in welcher Höhe Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln durch eine für Sanierungsgebiete oder städtebauliche Entwicklungsbereiche zuständige Behörde bewilligt worden sind oder nach Ausstellung der Bescheinigung bewilligt werden.
Um Ihnen frühzeitig Klarheit über den Inhalt der zu erwartenden Bescheinigung zu geben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen bereits eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen. Die Zusicherung ersetzt jedoch nicht die Bescheinigung. Sie ist daher nicht als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigungen beim Finanzamt geeignet.
Bei berechtigten Interesse können Sie aber mit der Zusicherung beim Finanzamt eine gebührenpflichtige verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Bemessungsgrundlage der steuerlichen Vergünstigungen beantragen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Für den Erhalt von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung können Sie als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt prüft zusätzlich zur Bescheinigung noch andere steuerliche Voraussetzungen, die ebenfalls erfüllt sein müssen, damit Sie die steuerlichen Vergünstigungen erhalten können.
Rechtsgrundlagen
- §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)
- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der §§ 7h, 10f und § 11a des Einkommensteuergesetzes
- § 177 Baugesetzbuch (BauGB)