Daten im Vermittlerregister - Änderung

Ausgewähltes Gebiet: Alt Sanitz

Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Ihre zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern

Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 5597-0
Fax: +49 395 5597-510

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 18:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Parkplätze

Am Ende der Katharinenstraße
Anzahl: 60
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Frau Heide Klopp
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung der IHK Neubrandenburg
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Formular Änderung der Registerdaten

Änderung der eintragungspflichtigen Daten

siehe Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern

  • Einreichung der geänderten Daten per Formular
  • Einpflege erfolgt durch die zuständige IHK

Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.

Die Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.