Daten im Vermittlerregister - Änderung
Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
Ihre zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439
Stralsund, Hansestadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Formular Änderung der Registerdaten
Voraussetzungen
Änderung der eintragungspflichtigen Daten
Kosten
siehe Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern
Verfahrensablauf
- Einreichung der geänderten Daten per Formular
- Einpflege erfolgt durch die zuständige IHK
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.