Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen - Erteilung
Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen (Gelegenheitsverkehr, Ferienzielreisen, Mietomnibus, Ausflugsfahrten)
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim, Stadt
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Heinrich-Hertz-Ring 2
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
Postanschrift
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19092
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen, die der Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthalten soll, ergeben sich im Einzelnen aus § 12 PBefG. Mit den Unterlagen muss insbesondere auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erbracht werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung erteilt wird, ergeben sich im Einzelnen aus § 13 PBefG. Der Antragsteller muss zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Inland haben. Es dürfen durch den beantragten Verkehr keine öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.
Kosten
100,00 bis 1.465,00 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen
(Gelegenheitsverkehr, Ferienzielreisen, Mietomnibus, Ausflugsfahrten)
Rechtsgrundlagen
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG