Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schönbeck

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Woldegk

Karl-Liebknecht-Platz 1
17348 Woldegk, Windmühlenstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03963 2565-0
Fax: 03963 2565-65

Mitarbeiter

Frau Anke Otto-Knauft
Telefon: 03963 256521
Position: Sachbearbeiterin
Frau Pape
Telefon: 03963 256519
Herr Alf Reuter
Telefon: 03963 256522
Position: Sachbearbeiter
Frau Nadine Moritz-Deutschländer
Telefon: 03963 256532
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Standesbeamtin
Herr Wallitt
Telefon: 03963 256526
Frau Bärbel Friese
Telefon: 03963 256537
Position: Sachbearbeiterin
Frau Karola Kroll
Telefon: 03963 2565036
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ruthenberg
Telefon: 03963 256520
Frau Veronika Ramp
Telefon: 03963 256516
Position: Sachbearbeiterin
Frau Riesner
Telefon: 03963 256550
Herr Balzer
Telefon: 03963 256518
Position: Leiter Bauamt
Frau Kerstin Lütge
Telefon: 03963 256552
Position: Sachbearbeiterin
Frau Gunhild Wosny
Telefon: 03963 256528
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dirk Nebe
Telefon: 03963 256517
Herr Sven Reimann
Telefon: 03963 256512
Position: Leitender Verwaltungsbeamter

Öffnungszeiten


Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: geschlossen
außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Hauptantrag
    • schriftlich
  • Nachweise
    • Maßstabsgerechter Lageplan Auszug Liegenschaftskataster
    • Fotos der Örtlichkeit
    • Flurkarte (optional)
  • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
  • Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
  • Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
  • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
  • Es wird durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von 50,00 bis zu 800,00 EUR 

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die antragstellende Person getragen werden.

Die Änderung der Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Die Änderung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:

  • Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
  • Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
  • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.

Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:

  • Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.

Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:

  • Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
  • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

Gehwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.