Öffentliche Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern: Onleihe M-V

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Öffentliche Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Die Onleihe Mecklenburg-Vorpommern ist das landesweit größte gemeinsame digitale Angebot der Öffentlichen Bibliotheken.

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar

Ulmenstraße 15
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-4020
Fax: 03841 251-4099

Öffnungszeiten

Montag: 10:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 18:00 Uhr Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Hinweis nach Art. 13 DSGVO ist im externen Online-Dienst zu finden.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Die Stadtbibliothek Wismar kann zu den Öffnungszeiten besucht werden. Notwendig für die Ausleihe von Medien ist ein Benutzerausweis.

Für die Anmeldung ist der Personalausweis oder ein anderer amtlich bestätigter Ausweis mit Lichtbild in Verbindung mit einer amtlichen Meldebestätigung erforderlich. Minderjährige können durch Erziehungsberechtigte angemeldet werden.

Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.

Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Die Jahresgebühr beträgt 14 Euro. Halbjahres- und Monatskarten sind erhältlich.
Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen sind möglich. Die Nutzung der ONLEIHE Mecklenburg Vorpommern ist in der Jahresgebühr inbegriffen.

Besondere Leistungen (zum Beispiel Kopien, Nutzung von Internet-PCs, Snack- und Getränkeautomat) sind ebenfalls kostenpflichtig.

Auszug aus der Gebührensatzung:

§ 6 Benutzungsgebühr
(1) Für das Entleihen von Medien der Stadtbibliothek werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebühr beträgt:
 
a) ab Volljährigkeit jährlich 14,00 Euro | halbjährlich 8,00 Euro | monatlich 3,00 Euro
b) für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III und XII, Schüler, Studenten, Auszubildende und Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Ökologischen Jahr oder
Bundesfreiwilligendienst: jährlich 7,00 Euro
c) für juristische Personen jährlich 25,00 Euro
d) für Partner (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaften mit gleichem Wohnsitz): jährlich 22,00 Euro | halbjährlich 13,00 Euro

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar (PDF, 59 kB, Veröffentlicht am: 22.12.2020 In Kraft ab: 01.01.2021)

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.

Die Stadtbibliothek Wismar befindet sich im Zeughaus in der Ulmenstraße 15 und ist 40 Stunden in der Woche geöffnet.

Weitere Informationen: Stadtbibliothek

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar (PDF, 59 kB, Veröffentlicht am: 22.12.2020 In Kraft ab: 01.01.2021)