Öffentliche Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern: Onleihe M-V
Öffentliche Bibliotheken sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Die Onleihe Mecklenburg-Vorpommern ist das landesweit größte gemeinsame digitale Angebot der Öffentlichen Bibliotheken.
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar
Ulmenstraße 15
23966
Wismar, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Fachstelle Öffentliche Bibliotheken MV c/o Landesbibliothek MV
19053 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Wismar, Hansestadt: ca. 29 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Der Hinweis nach Art. 13 DSGVO ist im externen Online-Dienst zu finden.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
Die Stadtbibliothek Wismar kann zu den Öffnungszeiten besucht werden. Notwendig für die Ausleihe von Medien ist ein Benutzerausweis.
Für die Anmeldung ist der Personalausweis oder ein anderer amtlich bestätigter Ausweis mit Lichtbild in Verbindung mit einer amtlichen Meldebestätigung erforderlich. Minderjährige können durch Erziehungsberechtigte angemeldet werden.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
Kosten
Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentenlieferungen, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
Die Jahresgebühr beträgt 14 Euro. Halbjahres- und Monatskarten sind erhältlich.
Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen sind möglich. Die Nutzung der ONLEIHE Mecklenburg Vorpommern ist in der Jahresgebühr inbegriffen.
Besondere Leistungen (zum Beispiel Kopien, Nutzung von Internet-PCs, Snack- und Getränkeautomat) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Auszug aus der Gebührensatzung:
§ 6 Benutzungsgebühr
(1) Für das Entleihen von Medien der Stadtbibliothek werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebühr beträgt:
a) ab Volljährigkeit jährlich 14,00 Euro | halbjährlich 8,00 Euro | monatlich 3,00 Euro
b) für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III und XII, Schüler, Studenten, Auszubildende und Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr, Freiwilligen Ökologischen Jahr oder
Bundesfreiwilligendienst: jährlich 7,00 Euro
c) für juristische Personen jährlich 25,00 Euro
d) für Partner (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaften mit gleichem Wohnsitz): jährlich 22,00 Euro | halbjährlich 13,00 Euro
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar (PDF, 59 kB, Veröffentlicht am: 22.12.2020 In Kraft ab: 01.01.2021)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Die Stadtbibliothek Wismar befindet sich im Zeughaus in der Ulmenstraße 15 und ist 40 Stunden in der Woche geöffnet.
Weitere Informationen: Stadtbibliothek
Rechtsgrundlagen
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar (PDF, 59 kB, Veröffentlicht am: 22.12.2020 In Kraft ab: 01.01.2021)