Brandschutz - vorbeugend
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen. Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt...
Ihre zuständige Stelle
Amt Franzburg-Richtenberg - Ordnungsamt
Ernst-Thälmann-Str. 71
18461
Franzburg
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Öffnungszeiten
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
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Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Fachgebiet 31.40 - Brand- und Katastrophenschutz
18437 Stralsund, Hansestadt
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Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland
18507 Grimmen, Stadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.
Rechtsgrundlagen
ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht