Brandschutz - vorbeugend
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen. Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Strasburg ( Uckermark )
Ordnungsamt
Schulstr. 1
17335
Strasburg (Uckermark), Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Parkplätze
auf dem Hof
Anzahl: 26
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
32.3 SG Brand- und Katastrophenschutz
17506 Gützkow, StadtEntfernung zu Strasburg (Uckermark), Stadt: ca. 53 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.
Rechtsgrundlagen
ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht