Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.)...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Stadtplanung

Blutstraße 5
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1549
19365 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-511
Fax: 03871 71-566

Mitarbeiter

Frau Susanne Richter
Telefon: 03871 71-521
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiterin
Frau Johanna Barta-Schott
Telefon: 03871 71-522
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiterin
Herr Johann Bastrop
Telefon: 03871 71-525
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiter
Herr Norbert Thiele
Telefon: 03871 71-522
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiter
Frau Heike Scharf
Telefon: 03871 71-520
Fax: 03871 71-566
Position: Sachgebietsleiterin
Frau Audrey Karaski
Telefon: 03871 71-524
Fax: 03871 71-566
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).