Übertragung der Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Altentreptow

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Unterhaltsangelegenheiten / Beurkundung / Vormundschaft

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5694
Fax: +49 395 57087-65957

Mitarbeiter

Ute Ribitzki
Telefon: +49 39557087533 3
Fax: 0395 5708765957
Ulrike Siedel
Telefon: +49 39557087519 1
Fax: 0395 5708765957
Sandra Bartz
Telefon: +49 39557087515 0
Fax: 0395 5708765957
Carina Voß
Telefon: +49 39557087442 3
Fax: 0395 5708765957
Andrea Krüger
Telefon: +49 39557087515 1
Fax: 0395 5708765957
Anja Müller
Telefon: +49 39557087523 6
Fax: 0395 5708765957
Kerstin Druse
Telefon: +49 39557087442 2
Fax: 0395 5708765957
Christian Brozio
Telefon: +49 39557087522 8
Fax: 0395 5708765957
Katrin Goertz-Appelhagen
Telefon: +49 39557087236 6
Fax: 0395 5708765957
Susanne Fencik
Telefon: +49 39557087236 5
Fax: 0395 5708765957
Luise Lehmann
Telefon: +49 39557087517 7
Diana Wolff
Telefon: +49 39557087443 7
Fax: +49 395 5708765957
Martin Köppen
Telefon: +49 39557087569 4
Fax: 0395 5708765957
Cornelia Grosch
Telefon: +49 39557087236 4
Fax: 0395 5708765957
Sabine Rißer
Telefon: +49 39557087442 0
Fax: 0395 5708765957
Sandra Kobs
Telefon: +49 39557087212 7

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung (wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
  • Ihr Kind ist minderjährig
  • schriftlicher Antrag

Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Einen Antrag können Sie auch für das ungeborene Kind stellen. 

Generell ist die Voraussetzung zu erfüllen, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Inland ist.

Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie nicht nur stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben , sondern auch wenn sich das Kind bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts in Ihrer überwiegende Obhut befindet.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Die Beauftragung des Jugendamtes ist kostenfrei.

Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt.

Der Beistand hilft die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes einzufordern, die auf der Grundlage der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden. Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Die Beistandschaft umfasst die gesetzliche Vertretung Ihres Kindes durch das Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft und die Feststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Dies kann je nach Einzelfall außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen und beinhaltet auch weitere Folgemaßnahmen wie z. B. Zwangsvollstreckungen. Ihre gesetzliche Vertretungsbefugnis als Elternteil wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft endet durch schriftliche Erklärung Ihrerseits oder bei Erreichen der Volljährigkeit Ihres Kindes kraft Gesetz.