Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die...
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Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
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Reuterstadt Stavenhagen
17153 Stavenhagen, Reuterstadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
vergleichbar mit der Adoption eines deutschen Kindes
Kosten
- Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
- Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Für die Prüfung der Geeignetheit der Bewerber wird im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Gebühr in Höhe von 1200 € erhoben (keine staatliche Leistung).
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
- bei Anfragen bzgl. einer Auslandsadoption verweisen wir immer an die Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle MV in Schwerin
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".
Rechtsgrundlagen
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburten und Sterbefälle im Ausland)
- § 27 Personenstandsgesetz (PStG) (Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung)
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
- AdVermiG
- AdÜbAG
- BGB
- FamFG
- AdWirkG