Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

Ihre zuständige Stelle

Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
KFZ-Zulassung

Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0395 555-1224

Mitarbeiter

Kerstin Burmeister
Telefon: 0395 555-2311
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Stefanie Zimmermann
Telefon: 0395 555-2321
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Kathrin Schmidt
Telefon: 0395 555-2270
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Maik Neugebauer
Telefon: 0395 555-2322
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Juliane Fürtig
Telefon: 0395 555-2331
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Luisa Westphal
Telefon: 0395 555-2313
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Katrin Schätzchen
Telefon: 0395 555-2314
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Im STVA-Portal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte haben Sie die Möglichkeit, Dienstleistungen Ihrer Zulassungsbehörde online zu beantragen und abzuwickeln.
Kernbestandteil des Portals ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

https://ikfz.lk-seenplatte.de