Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen (Eintragung in die Denkmalliste)

Ausgewähltes Gebiet: Alt Farpen

Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet FD-Service und Untere Denkmalschutzbehörde

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau S. Michaelis
Telefon: +49 3841 3040-6371
Fax: +49 3841 3040-86371
Funktion: Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde
Frau D. Rickmann
Telefon: +49 3841 3040-6370
Fax: +49 3841 3040-86370
Funktion: Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde, Bereiche Amt Lützow-Lübstorf, Amt Schönberger Land, Amt Rehna, Amt Gadebusch, Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Frau J. Ahlert
Telefon: +49 3841 3040-6318
Fax: +49 3841 3040-86318
Funktion: Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde
Herr S. Güll
Telefon: +49 3841 3040-6310
Fax: +49 3841 3040-86310
Funktion: Fachgebietsleitung Fachdienst-Service und Denkmalschutzbehörde
Herr J. Parschau
Telefon: +49 3841 3040-6361
Fax: +49 3841 3040-86361
Funktion: Sachbearbeiter Untere Denkmalschutzbehörde
Frau N. Müller
Telefon: +49 3841 3040-6362
Telefon: +49 3841 3040-86362
Funktion: Sachbearbeiterin steuerrechtliche Bescheinigungen, Widersprüche, Ordnungsverfügungen

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Sie müssen Eigentümer des voraussichtlichen Denkmals sein oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.

Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgt gebührenfrei.

Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.

  • Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit.
  • Bei der Beurteilung wird das berechtigte Interesse des Eigentümers berücksichtigt.
  • Der Eigentümer wird unmittelbar über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert sowie auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Denkmals mit sich bringt.

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.