Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen (Eintragung in die Denkmalliste)

Ausgewähltes Gebiet: Adamshoffnung

Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauverwaltung / Denkmalpflege

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-2412
Fax: +49 395 57087-65965

Mitarbeiter

Christopher Schalinski
Telefon: +49 39557087246 3
Fax: 0395 5708765965
Lucia Rinke
Telefon: +49 39557087570 3
Fax: 0395 5708765965
Eike Meinhart
Telefon: +49 39557087240 8
Fax: 0395 5708765965
Uwe Klingenberg
Telefon: +49 39557087241 3
Fax: 0395 5708765965
Stefanie Wildt
Telefon: +49 39557087432 0
Fax: +49 395570876590 5
Brita Höftmann
Telefon: +49 39557087244 5
Fax: 0395 5708765965
Melanie Becker
Telefon: +49 39557087242 2
Fax: 0395 5708765965
Doreen Krugmann
Telefon: +49 39557087241 0
Fax: 0395 5708765992
Simone Rengert
Telefon: +49 39557087241 1
Fax: 0395 5708765965
Kerstin Ehlert
Telefon: +49 39557087243 3
Fax: 0395 5708765965
Stephanie Pliska
Telefon: +49 39557087551 6
Lukas Bölke
Telefon: +49 39557087243 4
Fax: 0395 5708765965
Steffen Noak
Telefon: +49 39557087243 0

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Stimmen Sie bitte die notwendigen Unterlagen direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.

Sie müssen Eigentümer des voraussichtlichen Denkmals sein oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.

Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgt gebührenfrei.

Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.

  • Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit.
  • Bei der Beurteilung wird das berechtigte Interesse des Eigentümers berücksichtigt.
  • Der Eigentümer wird unmittelbar über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert sowie auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Denkmals mit sich bringt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Es ist ein formloser Antrag auf Aufnahme in die Denkmalliste bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu stellen. Der formlose Antrag wird dann zur Prüfung an das fachlich zuständige Landesamt für Kultur und Denkmalpflege weitergeleitet.

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Was sind Denkmale?

  1. Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
  2. Baudenkmale sind Denkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Historische Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmale zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
  3. Denkmalbereiche sind Gruppen baulicher Anlagen, die aus den in Absatz 1 genannten Gründen erhaltenswert sind, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen, Produktionsstätten und Einzelbauten sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend sind. Mit dem Denkmalbereich wird das äußere Erscheinungsbild geschützt.
  4. Bewegliche Denkmale sind alle nicht ortsfesten Denkmale.
  5. Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch:
    - Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden,
    - Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmale hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.

Übersicht der Baudenkmalliste im Geoportal für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: https://www.geoport-lk-mse.de/geoportal/baudenkmale.php

Zuständigkeiten der Mitarbeiter nach Gemeinden in der Bau-/Bodendenkmalpflege: https://geoport-lk-mse.de/geoportal/bdm_zustaendigkeit.php