Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Insel Poel, Ostseebad

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Ostseebad, Gemeinde Insel Poel
SG Ordnung/Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz

Gemeinde-Zentrum 13
23999 Insel Poel, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038425 42810
Fax: 038425 428122

Mitarbeiter

Herr Andreas Lindner
Telefon: 038425 4281-24
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.