Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dömitz-Malliß

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Amt Dömitz-Malliß - Fachbereich Ordnung und Bürgerservice

Slüterplatz 2
19303 Dömitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038758 316-0
Fax: 038758 316-55

Mitarbeiter

Herr R. Schult
Telefon: 038758 316-10
Fax: 038758 316-55
Position: Fachbereichsleitung; Leitender Verwaltungsbeamter

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.