Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Parchimer Umland

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Amt Parchimer Umland
Amt für Bürgerservice

Walter-Hase-Straße 42
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03871 4213-18

Mitarbeiter

Frau Burr
Telefon: 03871 421314
Fax: 03871 421318
Position: Amtsleiterin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.