Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Ordnung und Sicherheit

Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Frau N.N.
Telefon: 03874 526-191
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.