Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Adamsdorf

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Gartenstraße 17
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

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Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-4542
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Mitarbeiter

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Marten Blumhagen
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Andrea Degenhard
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Fax: 0395 5708764390
Jana Pecat
Telefon: +49 39557087454 1
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Marie Isernhagen-Weltzien
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Patricia Sophie Spietz
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Fax: 0395 5708764390
Angela Schwabe
Telefon: +49 39557087314 8
Fax: 0395 5708764390
Eva Discher
Telefon: +49 39557087318 1
Fax: 0395 5708764390
Anja Strasen
Telefon: +49 39557087453 8
Fax: 0395 5708764390
Christian Maschke
Telefon: +49 39557087227 3
Fax: 0395 5708764390

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass, bei verendeten Equiden ist der Equidenpass beizufügen. Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.

Für die erbrachten Leistungen erhebt die SecAnim GmbH Entgelte auf der Grundlage einer Entgeltliste. Auskunft erteilt die SecAnim GmbH.

Der Besitzer, bei dem die Tierkörper oder zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte anfallen, hat die SecAnim GmbH unverzüglich zu informieren. Die SecAnim GmbH kommt mit einem Spezialfahrzeug und holt die gefallenen Tiere oder tierischen Nebenprodukte ab.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Tierkörperteile ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH durchgeführt.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Pflicht zur Entsorgung im Verarbeitungsbetrieb der SecAnim GmbH, wenn sie

  1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
  2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
  3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage

beseitigt werden.

Beim Vergraben ist zu beachten, dass die Tierkörper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Auch für Equiden, die in einer zugelassen Verbrennungsanlage verbrannt werden, sind Ausnahmen möglich, wenn eine Genehmigung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt wird.