Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Mönchgut-Granitz

Wer in Deutschland beabsichtigt, in der Prostitution tätig zu werden, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Mönchgut-Granitz - Ordnungsamt

Mitarbeiter

Frau Looks
Telefon: 038303 16414
Fax: 038303 87368
Funktion: <p>Gewerbeangelegenheiten, Friedhofswesen</p>

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

Ausweis-, Pass- und Meldewesen

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Lichtbild (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • falls keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Freizügigkeitsberechtigung besteht – ein Nachweis über die Erlaubnis in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise den Nachweis über eine Zustellanschrift in Deutschland
  • sollte die Anmeldung nicht mit der gesundheitlichen Beratung zusammen erfolgen - Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anmeldung kostenfrei.

Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt findet eine gesundheitliche Beratung in einem vertraulichen Gespräch statt. Sie ist Voraussetzung für die persönliche Anmeldung.
  • Im zweiten Schritt erfolgt in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung.
    • Die Anmeldebehörde stellt die Anmeldebescheinigung in der Regel direkt im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch, spätestens aber nach fünf Werktagen aus, sofern alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.

Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung inklusive persönlicher Beratung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

Seit 2017 ist für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht vorgeschrieben. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. In diesem erhalten Prostituierte umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.
Über die erfolgte Anmeldung wird ein Nachweis ausgestellt. Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

Geltungsdauer

1 Jahr
der Anmeldebescheinigung für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren

Geltungsdauer

2 Jahre
der Anmeldebescheinigung für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren