Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden.
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Gewerbe
Rathausplatz 1
23936
Grevesmühlen, Stadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr
Mi. 09:00-12:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Hinweis:
Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.
Parkplätze
Anzahl: 80
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Anzahl: 5
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
- Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung
- Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- bei juristischen Personen (Verein, GmbH,…) ein Handelsregisterauszug und der Gesellschaftervertrag bzw. die Satzung
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten
- Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis: 51,00 Euro bis 256,00 Euro
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist kostenfrei
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.