Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz

Ausgewähltes Gebiet: Klützer Winkel

Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Klützer Winkel
Gewerbewesen

Schloßstraße 1
23948 Klütz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038825 393-0
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19
Papierfax

Mitarbeiter

Gewerbeamt
Telefon: 038825 393-301
Fax: 038825 393-710

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

Mi. 09:00 – 12:00 Uhr

Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr

Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro)

Hinweis:

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach
vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin).

Persönliche Termine können
- telefonisch unter 038825/393-0
- per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de
oder hier Online vereinbart werden.

Parkplätze

Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung
  • Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • bei juristischen Personen (Verein, GmbH,…) ein Handelsregisterauszug und der Gesellschaftervertrag bzw. die Satzung

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

  • Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis: 51,00 Euro bis 256,00 Euro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist kostenfrei

Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.