Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden.
Ihre zuständige Stelle
Ueckermünde Stadt
Gewerbe und Märkte
Am Rathaus 3
17373
Ueckermünde, Stadt Seebad
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 5
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Bahn
Regionalbahn:
RE3, RE4, RE5
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Ueckermünde Stadt
17373 Ueckermünde, Stadt SeebadEntfernung zu Ueckermünde, Stadt Seebad: ca. 0 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
- Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung
- Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- bei juristischen Personen (Verein, GmbH,…) ein Handelsregisterauszug und der Gesellschaftervertrag bzw. die Satzung
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten
- Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis: 51,00 Euro bis 256,00 Euro
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist kostenfrei
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.