Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Ordnung und Sicherheit - Gewerbe

Blutstr. 5
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Schuhmarkt 1
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-326
Fax: 03871 71-313

Mitarbeiter

Frau Gabi Wolff
Telefon: 03871 71-326
Fax: 03871 71-313
Position: Sachbearbeiterin
Frau Antje Will
Telefon: 03871 71-327
Fax: 03871 71-313
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung
  • Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • bei juristischen Personen (Verein, GmbH,…) ein Handelsregisterauszug und der Gesellschaftervertrag bzw. die Satzung

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

  • Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis: 51,00 Euro bis 256,00 Euro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist kostenfrei

Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.