Versammlung anmelden

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat, sowie eine Versammlungsleitung benennen.
  • Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
  • Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
  • Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
  • Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.

keine

  • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
  • Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
  • Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen, müssen folgende Informationen enthalten sein:
    • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
    • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin
    • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
    • bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf
    • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

Anschließend:

  • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
  • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
  • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
  • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/ Antragstellerin zurückgeschickt.
  • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
  • Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
  • Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.
  • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Versammlungsbehörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet.
  • Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
  • Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) sowie Ihnen als Veranstalter im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.