Hortbetreuung

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5102

Mitarbeiter

Frau Annika Bordihn
Telefon: 03871 722-5121
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandy Hufnagel
Telefon: 03871 722-5124
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sylvia Golein
Telefon: 03871 722-5114
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ina Klüßendorf
Telefon: 03871 722-5126
Position: Sachbearbeiterin
Herr René Batgerel
Telefon: 03871 722-5122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Daniela Kopischke
Telefon: 03871 722-5192
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jana Hahn
Telefon: 03871 722-5259
Position: Sachbearbeiterin
Frau Simone Schumann
Telefon: 03871 722-5120
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jennifer Hoffmann
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sabine Drescher
Telefon: 03871 722-5103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Emma Jastram
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Yvonne Schult
Telefon: 03871 722-5109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Bärbel Jaap
Telefon: 03871 722-5258
Position: Sachbearbeiterin
Frau Inika Schade
Telefon: 03871 722-5112
Position: Sachbearbeiterin
Frau Cornelia Harm
Telefon: 03871 722-5115
Position: Sachbearbeiterin
Herr Robert Quade
Telefon: 03871 722-5125
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anja Westphal
Telefon: 03871 722-5119
Position: Sachbearbeiterin
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Telefon: 03871 722-5123
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an den gewünschten Hort. In begründeten Einzelfällen ist auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Hortförderung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht, jedoch muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen und Einrichtungen vorhalten. Hierbei müssen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit erwerbstätigen, erwerbssuchenden, in Ausbildung befindlichen oder sozial benachteiligten Eltern berücksichtigt werden.

Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Hortförderung.

Entsteht den Eltern in den Ferienzeiten ein erhöhter Bedarf, so muss dieser den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unverzüglich angezeigt werden. Eltern tragen die Kosten, die sich durch die erhöhte Inanspruchnahme während der Schulferien ergibt. Jedoch ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme dieses Elternbeitrags verpflichtet, soweit den Eltern die Kosten nicht oder nur anteilig zuzumuten sind.

Im begründeten Einzelfall ist die Förderung eines schulpflichtigen Kindes auch durch eine Tagespflegeperson möglich.

§§ 5, 21 Absatz 4 und Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)