Kind bei Kindertagespflege anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Adamsdorf

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Tagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt oder Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) statt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5113
Fax: +49 395 57087-65957

Mitarbeiter

Berit Schröter
Telefon: +49 39557087524 7
Fax: 0395 5708765957
Diana Kopperschmidt
Telefon: +49 39557087524 0
Fax: 0395 5708765957
Beate Krey
Telefon: +49 39557087524 6
Fax: 0395 5708765957
Birte Adloff
Telefon: +49 39557087525 0
Fax: 0395 5708765957
Monika Müller
Telefon: +49 39557087234 8
Fax: 0395 5708765957
Birgitt Müller
Telefon: +49 39557087511 3
Fax: 0395 5708765957
Cindy Gall
Telefon: +49 39557087310 6
Peggy Schubotz
Telefon: +49 39557087442 6
Fax: 0395 5708765957
Maren-Svea Schiemann
Telefon: +49 39557087519 3
Fax: 0395 5708765957
Tilo Krüger
Telefon: +49 39557087521 1
Fax: 0395 5708765957
Ricarda Wegner
Telefon: +49 39557087511 7
Fax: 0395 5708765957
Stefanie Schmidt
Telefon: +49 39557087316 3
Claudia Ehlert
Telefon: +49 39557087230 2
Fax: 0395 5708765957
Annette Schober
Telefon: +49 39557087528 6
Fax: 0395 5708765957
Andreas Trebbow
Telefon: +49 39557087519 2
Fax: 0395 5708765957
Petra Nattermann
Telefon: +49 39557087310 7
Fax: 0395 5708765957
Janet Bahlke
Telefon: +49 39557087565 6
Fax: 0395 5708765957
Laura Jeziorowski
Telefon: +49 39557087438 7
Fax: 0395 5708765957
Judit Szabo
Telefon: +49 39557087511 8
Fax: 0395 5708765957
Anke Vollbrecht
Telefon: +49 39557087528 5
Fax: 0395 5708765957
Birgit Horn
Telefon: +49 39557087442 5
Fax: 0395 5708765957
Mandy Suchanski
Telefon: +49 39557087526 0
Fax: 0395 5708765957
Mikel Mahn
Telefon: +49 39557087522 3
Ulrike Koch
Telefon: +49 39557087511 9

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an die gewünschte Tagespflegeperson.

Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt bzw. dem Fachdienst Jugend ebenfalls möglich.

Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim zuständigen Jugendamt bzw. Fachdienst Jugend einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.

Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Tagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Jugendamt bzw. der Fachdienst Jugend.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Der Antrag ist gemäß § 6 Abs. 6 KiföG M-V in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn mit den erforderlichen und aktuellen Nachweisen (nicht älter als 3 Monate) einzureichen.
Für die Beantragung eines Ganztags-, Teilzeit- oder Halbtagsplatzes in Kindertagespflege für Kinder ab dem 1. Lebensjahr ist die Einreichung eines Antrages mit den zur Verfügung stehenden Formularen erforderlich.
Änderungen in Bezug auf die Betreuungszeit und -art bedürfen einer erneuten Antragstellung. Für den Bereich der Bedarfsprüfung der Inanspruchnahme von Plätzen in der Kindertagespflege (Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsförderung) ist das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zuständig. Entsprechende aktuelle Nachweise zum Umfang der Berufstätigkeit, der Ausbildung, des Studiums, der Teilnahme an Maßnahmen der Jobcenter bzw. der Bundesanstalt für Arbeit, der Inanspruchnahme von Elternzeit oder der Vorlage sonstiger Gründe sind einzureichen. Der Antrag ist 6 Wochen vor beabsichtigter Inanspruchnahme mit der Bestätigung der Tagespflegeperson über einen vorhandenen freien Platz in der gewünschten Kindertagespflegestelle im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen. Die Entscheidung über die bedarfsgerechte Förderung erfolgt ab dem Monat, in dem der Antrag beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt in der Regel nicht. Eine Kopie des Bewilligungsbescheides wird durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Erfüllung der Aufgaben nach dem KiföG M-V an die jeweilige Tagespflegeperson und an die zuständige Wohnsitzgemeinde weitergeleitet.

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Tagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt oder Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) statt.

Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.

Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht gemäß § 6 Abs. 2 KiföG M-V ein Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz (bis 30 h wöchentlich) in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegestelle.
Für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule kann bei Bedarf die Förderung in Kindertagespflege erfolgen.