Kind bei Kindertagespflege anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Tagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt oder Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) statt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5102

Mitarbeiter

Frau Annika Bordihn
Telefon: 03871 722-5121
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandy Hufnagel
Telefon: 03871 722-5124
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sylvia Golein
Telefon: 03871 722-5114
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ina Klüßendorf
Telefon: 03871 722-5126
Position: Sachbearbeiterin
Herr René Batgerel
Telefon: 03871 722-5122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Daniela Kopischke
Telefon: 03871 722-5192
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jana Hahn
Telefon: 03871 722-5259
Position: Sachbearbeiterin
Frau Simone Schumann
Telefon: 03871 722-5120
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jennifer Hoffmann
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sabine Drescher
Telefon: 03871 722-5103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Emma Jastram
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Yvonne Schult
Telefon: 03871 722-5109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Bärbel Jaap
Telefon: 03871 722-5258
Position: Sachbearbeiterin
Frau Inika Schade
Telefon: 03871 722-5112
Position: Sachbearbeiterin
Frau Cornelia Harm
Telefon: 03871 722-5115
Position: Sachbearbeiterin
Herr Robert Quade
Telefon: 03871 722-5125
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anja Westphal
Telefon: 03871 722-5119
Position: Sachbearbeiterin
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Telefon: 03871 722-5123
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an die gewünschte Tagespflegeperson.

Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt bzw. dem Fachdienst Jugend ebenfalls möglich.

Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim zuständigen Jugendamt bzw. Fachdienst Jugend einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.

Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Tagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Jugendamt bzw. der Fachdienst Jugend.

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Tagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dem Jugendamt oder Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) statt.

Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.

Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.

Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.